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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Smarthome2live                        

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Smarthome2live

Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden: „AGB“) regeln die vertraglichen Beziehungen zwischen Uwe Schwartz, tätig unter der geschäftlichen Bezeichnung „Smarthome2live“, mit Sitz in Hasensprung 14, 39291 Möckern (im Folgenden: „Smarthome2live“), und den Kunden von Smarthome2live (im Folgenden: „Kunde“). Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung dieser AGB. Als Kunde gilt jede natürliche oder juristische Person, die die Dienstleistungen oder Produkte von Smarthome2live im Rahmen einer privaten oder gewerblichen Nutzung in Anspruch nimmt. Verbraucher im Sinne dieser AGB sind Kunden gemäß § 13 BGB, während Unternehmer gemäß § 14 BGB ebenfalls als Kunden angesprochen werden.

1. Leistungen von Smarthome2live

Smarthome2live bietet Komplettlösungen im Bereich der Heimautomatisierung („Smart Home“) an. Dazu gehören Beratung, Planung, Montage, Inbetriebnahme und Wartung von Hard- und Software. Kunden können über einen Konfigurator auf der Website von Smarthome2live ihre Wünsche und Anforderungen angeben und unverbindlich Produkte auswählen. Diese Angaben dienen der Erstellung eines ersten Kostenvoranschlags.

Nach einer obligatorischen Online-Beratung per Videochat oder ggf. Telefon wird ein individuelles Angebot erstellt, das dem Kunden per E-Mail oder Post übermittelt wird. Mit der Annahme des Angebots durch den Kunden kommt ein Vertrag zustande. Das Angebot ist, sofern nicht anders angegeben, für drei Wochen gültig.
 

2. Vertragsschluss und Zahlungsbedingungen

Die in den Angeboten oder auf der Website angegebenen Preise verstehen sich einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Smarthome2live bietet die Zahlungsart Rechnung an, falls kein Leasing oder Teilzahlung vereinbart wird. Abschlagszahlungen, in der Regel in Höhe der kalkulierten Hardwarekosten, sind nach Vertragsabschluss vor Beginn der Installation fällig. Erfolgt keine fristgerechte Zahlung des Abschlags trotz Mahnung, kann Smarthome2live vom Auftrag zurücktreten und eine pauschale Entschädigung in Höhe von 25 % der Auftragssumme zu verlangen (siehe auch  Punkt 9). Alle Dienstleistungen und ggf. zusätzliche über die im Vertrag hinaus vereinbarten Hardwarekomponenten werden werden nach Abschluss der Installation in einer Endrechnung zusammengefasst.  Verzugszinsen bei Zahlungsverzug richten sich nach den gesetzlichen Vorgaben (§ 288 BGB).
 

3. Lieferung und Eigentumsvorbehalt

Liefer- und Montagezeiten beginnen mit der Zahlung des vereinbarten Abschlags. Smarthome2live haftet nicht für Verzögerungen, die durch Lieferengpässe bei Zulieferern oder andere unvorhersehbare Umstände entstehen. In solchen Fällen wird der Kunde unverzüglich informiert. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung der Endrechnung im Eigentum von Smarthome2live.
 

4. Mitwirkungspflichten des Kunden

Der Kunde ist verpflichtet, Smarthome2live über alle für die Installation relevanten Umstände zu informieren. Dazu gehört die Bereitstellung notwendiger Zugänge (z. B. WLAN-Passwort), wobei Smarthome2live sicherstellt, dass die übermittelten Zugangsdaten verschlüsselt gespeichert und ausschließlich für die Installation und Wartung verwendet werden. Der Kunde trägt die Verantwortung für die Sicherstellung einer stabilen Internetverbindung, ausreichender Stromanschlüsse und die Einhaltung der in den bereitgestellten Checklisten aufgeführten Anforderungen. Verzögerungen oder Zusatzaufwände, die durch unzureichende Mitwirkung entstehen, können dem Kunden in Rechnung gestellt werden.
 

5. Einweisung und Backups

Nach der Installation erhält der Kunde eine umfassende Einweisung, einschließlich einer Anleitung zur Wiederherstellung des Systems in den Auslieferungszustand. Der Kunde wird ausdrücklich darauf hingewiesen, bei eigenhändigen Änderungen der Konfiguration oder Erweiterungen des Systems immer vorher ein Backup zu erstellen. Smarthome2live ermutigt darüber hinaus den Kunden generell, regelmäßige Backups anzufertigen, um unvorhergesehene Störfälle eigenständig beseitigen zu können. Zusätzlich wird eine detaillierte Anleitung zur Verfügung gestellt, die erklärt, wie das System in den letzten funktionierenden Zustand zurückversetzt werden kann. (Zur Anleitung)
 

6. Haftungsbeschränkungen

Smarthome2live haftet für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten verursacht wurden. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Smarthome2live nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (sogenannte Kardinalpflichten), also solcher Pflichten, die zur Erfüllung des Vertragszwecks notwendig sind und auf deren Einhaltung der Kunde vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den typischen und vorhersehbaren Schaden begrenzt.

Für Personenschäden (Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit) haftet Smarthome2live uneingeschränkt gemäß den gesetzlichen Vorschriften.

Ein Haftungsausschluss besteht:

  • für Schäden durch unsachgemäße Nutzung, Manipulation oder Installation von Systemkomponenten durch den Kunden oder Dritte,

  • für indirekte Schäden oder Folgeschäden wie Betriebsunterbrechungen, Datenverluste oder entgangene Gewinne, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

Der Kunde ist verpflichtet, die Funktionalität des Systems regelmäßig zu überprüfen und Sicherheitsmaßnahmen wie regelmäßige Backups durchzuführen.
 

7. Systemupdates und Drittanbieterdienste

Die von Smarthome2live installierten Systeme sind grundsätzlich darauf ausgelegt, Daten lokal zu verarbeiten, um eine maximale Kontrolle und Datensicherheit für den Kunden zu gewährleisten. Smarthome2live weist jedoch darauf hin, dass einige Funktionen, die auf Drittanbieterdiensten basieren (z. B. Amazon Alexa, Google Assistant, Cloudflare, oder die Nabu Casa Cloud), eine Verbindung zu externen Servern erfordern. Für die Verfügbarkeit, Funktionalität und Datenschutzbestimmungen dieser Drittanbieterdienste übernimmt Smarthome2live keine Haftung. Kunden, die diese Dienste nutzen möchten, sind selbst für die Einhaltung der jeweiligen Nutzungsbedingungen und Datenschutzrichtlinien der Anbieter verantwortlich
.

Systemupdates: Ein funktionierendes System sollte nur dann aktualisiert werden, wenn dies notwendig ist, da Updates zu Änderungen in der Funktionalität führen können. Es wird dringend empfohlen, Updates nicht während kritischer Betriebszeiten (z. B. bei aktivierter Sicherheitsüberwachung) durchzuführen.

Hat der Kunde kein Service-Paket abgeschlossen, ist es dennoch unumgänglich, gelegentlich selbst notwendige Systemupdates vorzunehmen, um die Sicherheit und Funktionalität zu gewährleisten. Smarthome2live betont ausdrücklich, dass vor jeder eigenhändigen Durchführung eines Updates ein vollständiges Backup des Systems erstellt werden muss. Hinweise zur Erstellung des Backups sind in der Einweisungsdokumentation enthalten (siehe Abschnitt 5 „Einweisung und Backups“). Der Kunde trägt die alleinige Verantwortung für Datenverluste oder Funktionsstörungen, die durch eigenständig durchgeführte Updates ohne vorheriges Backup entstehen.

Smarthome2live übernimmt keine Haftung für Einschränkungen oder Ausfälle, die durch Änderungen von Drittanbieterdiensten, Software-Updates dieser Anbieter oder Systemanpassungen durch den Kunden verursacht werden. Es wird empfohlen, bei Unsicherheiten ein Service-Paket zu buchen, das die Durchführung von Updates durch Smarthome2live Personal umfasst.
 

8. Zusatzleistungen und Service-Pakete

Smarthome2live bietet optionale Service-Pakete an, die Leistungen wie Fernwartung, Fehlerbehebung oder den Austausch defekter Geräte umfassen. Die Laufzeit dieser Pakete beträgt 12 Monate. Supportleistungen außerhalb vertraglicher Vereinbarungen werden nur aus Kulanz erbracht und können gemäß der Preisliste in Rechnung gestellt werden.
 

9. Rücktritt und Kündigung

Sollte sich nach Vertragsschluss herausstellen, dass die Installation aufgrund von unvorhergesehenen Umständen nicht umsetzbar ist, kann der Vertrag im gegenseitigen Einvernehmen storniert werden. Bereits geleistete Zahlungen werden vollständig erstattet. Zu unvorhergesehenen Umständen zählen insbesondere:

  • Bauliche Gegebenheiten, die vor Ort betrachtet eine Installation technisch oder wirtschaftlich unzumutbar machen.

  • Unerwartete technische Einschränkungen, die mit der vorhandenen Infrastruktur inkompatibel sind.

  • Sicherheitsrisiken, die erst bei der Installation erkennbar werden.

  • Erforderliche behördliche Genehmigungen, die vor Vertragsschluss nicht absehbar waren.

  • Äußere Einflüsse wie höhere Gewalt, Lieferverzögerungen oder Streiks.
     

Kündigt der Kunde den Vertrag einseitig ohne Verschulden von Smarthome2live und ohne Vorliegen oben genannter "unvorhergesehener Umstände" noch vor Beginn der Installation, ist Smarthome2live berechtigt, eine pauschale Entschädigung in Höhe von 25 % der Auftragssumme zu verlangen. Der Kunde hat das Recht nachzuweisen, dass Smarthome2live kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
 

10. Gefahrenübergang

Die Gefahr geht mit der Abnahme der Installation auf den Kunden über. Nach Abschluss der Arbeiten wird ein Abnahmeprotokoll erstellt und von beiden Parteien unterzeichnet.
 

11. Datenschutz

Smarthome2live verarbeitet Kundendaten gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und verpflichtet sich zur sicheren Installation und Konfiguration der Systeme. Smarthome2live übernimmt Verantwortung für die ordnungsgemäße Absicherung der Systeme während der Installation.

Der Kunde ist verantwortlich für die weitere Absicherung seines Netzwerks und der bereitgestellten Systeme (z. B. durch Passwörter und Firewalls). Smarthome2live haftet nicht für Datenverluste oder unbefugten Zugriff auf Daten, der auf unzureichende Sicherheitsvorkehrungen des Kunden zurückzuführen ist. Hinweise zur Datensicherheit werden in der Einweisungsdokumentation bereitgestellt.
 

12. Ausschluss von Erfolgsgarantien

Smarthome2live garantiert keinen bestimmten Erfolg der installierten Systeme, insbesondere nicht für eine vollständige Sicherheit durch Alarmanlagen, die lückenlose Erkennung von Wasserschäden oder die Verhinderung von Einbrüchen. Die Systeme sind als ergänzende Maßnahmen und nicht als alleinige Schutzvorkehrungen zu verstehen.
 

13. Schlussbestimmungen

Die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche des Kunden bleiben von diesen AGB unberührt. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Für Streitigkeiten mit Verbrauchern gilt der Gerichtsstand des Wohnsitzes des Kunden.
Für Streitigkeiten mit Unternehmern ist der Gerichtsstand der Sitz von Smarthome2live.

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